Dienstag, 16. Dezember 2014

Menschliches Verhalten in sozialen Netzwerken – Rechtliche Aspekte

Wieder einmal wird Facebook mit einer Flut aus Bildern überschwemmt, auf denen ausdrücklich Facebooks neuen AGB widersprochen wird. Alleine aufgrund der haarsträubenden Grammatik, in der diese Texte verfasst sind, kann man den Wirkungsgrad solcher Aktionen erahnen. Der AGB-Widerspruch auf Facebook ist "juristisch unsinnig", denn wer sich etwas mit deutschem Recht auskennt, der weiß, dass solche Widersprüche auch zugehen müssen. Wer also wirklich gegen die AGB Widerspruch leisten will, muss das Unternehmen schriftlich – also per Briefschreiben – kontaktieren. Täte man dies, so läge es noch immer bei Facebook, wie diese darauf reagierten. Dass als Konsequenz eines solchen Schreibens die AGB über Bord geworfen werden würden, wäre wohl einer der unwahrscheinlichsten Ausgänge dieser Situation.



Die oben beschriebene Situation gibt bereits einen guten Einblick in das juristische (Schein)Wissen vieler Nutzer sozialer Netzwerken. Das Internet ist kein straffreier Raum, auch wenn mancheiner das glauben mag. In diesem Blogpost werde ich also darauf eingehen, welche juristischen Folgen das unüberlegte Teilen von Inhalten, oder Hetze in sozialen Netzwerken haben können. Hier sei beispielhaft ein entsprechendes Urteil angegeben.

Bei der Hetze in sozialen Netzwerken muss erwähnt sein, dass es sich hier in den meisten Fällen um einen privaten Fahndungsaufruf handelt. Dies ist allerdings verboten, denn nur die Strafverfolgungsbehörden haben das Recht zur Fahndung. An dieser Stelle macht sich der Ersteller hetzerischer Beiträge also bereits strafbar. Verbreitet nun ein Nutzer wissentlich falsche Informationen über einen "Täter" oder beschuldigt diesen einer Straftat, von welcher der Ersteller weiß, dass diese nicht begangen wurde, so handelt es sich hier nach dem deutschen Strafgesetzbuch – auch im Internet – um Verleumdung, die im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren enden kann. Jeder, der nun diese falsche Meldung teilt, hat unwissentlich eine Falschinformationen geteilt, und macht sich der "üblen Nachrede" strafbar. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Auch der falschen Verdächtigung kann man sich in so einem Fall strafbar machen, die, wie die Verleumdung, mit maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.

Zusätzlich zu diesen Straftaten werden beim unüberlegten Teilen von Inhalten oder bei der Hetze in sozialen Netzwerken auch des öfteren Rechte verletzt, die allgemein zu dem Persönlichkeitsrecht zusammengefasst werden. Besonders in Deutschland gilt ein recht strenges Persönlichkeitsrecht. Nur unter ganz gewissen Umständen kann dieses teilweise ausgehebelt werden. Teilt man also ein Bild von einem vermeintlichen Straftäter, so kann dieser entsprechend Ansprüche geltend machen und sogar Schmerzensgeld fordern. Es sei darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Säuglinge über solche Persönlichkeitsrechte verfügen. Viel zu oft sieht man Bilder von körperlich deformierten Säuglingen oder vermeintlich entführten Kindern, die nur in Umlauf gebracht werden, um Klicks zu generieren. Abgesehen davon, dass hier Persönlichkeitsrechte aufs Äußerste verletzt werden, sei auf dieses Interview hingewiesen, welches die Situation aus dem Blickwinkel einer betroffenen Familie beleuchtet.

Man sieht hier also ganz deutlich, dass das Internet kein Spielplatz ist, und dass man also auch dort für seine Taten belangt werden kann. Das anonyme Internet, das sich viele Nutzer vorstellen, existiert so nicht, und man sollte sich bewusst sein, dass man sich bei manchen unüberlegten Handlungen in sozialen Netzwerken auf – juristisch gesehen – sehr dünnes Eis wagt. In den meisten Fällen werden mindestens zivilrechtliche Ansprüche geltend, was bereits sehr teuer werden kann. Abschließend sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es wohl noch seine Zeit braucht, bis die Justiz im Internet so funktioniert, wie sie es auch in der Realität tut, und den Nutzern wirklich bewusst wird, was ihre Taten dort – für sie und andere – bedeuten können. Man muss sich stets vor Augen führen, wie lange es gedauert hat, das aktuelle Rechtssystem zu entwickeln. Hierbei haben sich stets sowohl das Gesetz als auch unsere Ethik wechselseitig beeinflusst. Nach einer solch großen Veränderung in der Gesellschaft, wie sie etwa die nahezu uneingeschränkte Verfügbarkeit des Internets darstellt, bedarf es also vor allem genug Zeit, damit sich die Gesetzeslage und die ethischen Vorstellungen wieder einpendeln können, um so das Rechtssystem zu aktualisieren.


Quellen:

https://www.facebook.com/szmagazin/photos/a.177180783632.119963.132153568632/10151284430228633/?type=1&permPage=1 (Originalpost des oben gezeigten Bildes)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-gegen-18-jaehrigen-aus-emden-wegen-aufruf-zu-lynchjustiz-a-835927.html
http://www.sueddeutsche.de/digital/datenschutz-in-sozialen-netzwerken-agb-widerspruch-auf-facebook-ist-juristisch-unsinnig-1.1521646
http://www.computerbetrug.de/2012/04/jurist-warnt-private-fahndungsaufrufe-bei-facebook-sind-verboten-6096 http://www.mimikama.at/allgemein/das-baby-mit-dem-krebsgeschwr-die-wahrheit/
http://www.mimikama.at/allgemein/private-fahndungsaufrufe-auf-facebook-warum-diese-verboten-und-strafbar-sind/

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